ür die Wintersaison 2021/22 wurde vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich die Initiative Holiday-Ninja-Pass, angelehnt an den österreichischen Schul-Ninja-Pass (Corona-Testpass der COVID-19-Schulverordnung 2021/22), ins Leben gerufen. Der Holiday-Ninja-Pass ist eine Ausnahmeregelung zum 2G-Nachweis bzw. 2G+ Status für nicht bzw. nicht vollständig geimpfte Jugendliche im schulpflichtigen Alter (von 12 bis 15 Jahren) aus dem In- und Ausland.
Wie funktioniert der Holiday-Ninja-Pass?
Die Voraussetzung für den Pass sind serielle Testungen. Das bedeutet, dass innerhalb von 5 Tagen mindestens 3 Tests durchgeführt werden müssen, davon zumindest 2 PCR-Tests. Sofern innerhalb dieser 5 Tage ein durchgängig gültiger Testnachweis mit PCR- und/oder Antigen-Test vorhanden ist und auch mitgeführt wird, bedeutet dies eine Gleichstellung mit dem 2G-Nachweis bzw. 2G+ Status, auch für die Tage 6 und 7 ohne weitere Testnachweise. Damit ist der Aufenthalt in österreichischen Beherbergungsbetrieben, Restaurants, Freizeitbetrieben, die Nutzung von Seilbahnen und auch die Einreise möglich.
Die Gültigkeitsdauer beträgt 48 Stunden für Antigentests und 72 Stunden für PCR-Tests. Der Start des Holiday-Ninja-Passes muss nicht mit der Urlaubswoche übereinstimmen. Es können zwei 7-Tage Zyklen bei einer Urlaubswoche notwendig sein.
Ausnahme: Kann im Einzelfall ein PCR-Test-Nachweis aufgrund einer nicht zeitgerechten Auswertung (länger als 24 Stunden) oder mangelnder Verfügbarkeit nicht vorgewiesen werden, ist stattdessen ausnahmsweise der Nachweis eines Antigentests zulässig (sofern dies glaubhaft gemacht werden kann).
Weitere Infos finden Sie unter dem Link:
Holiday-Ninja-Pass (sichere-gastfreundschaft.at)